AGB
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung ob telefonisch oder schriftlich erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit den AGB`s einverstanden und akzeptiert diese, auch bei weiteren Kursen/Teilnahmen.
Anmeldungen werden per Mail ( info(at)laro-training.ch ) oder per Telefon
(076 480 58 08) entgegengenommen. Ohne einen schriftlichen Gegenbericht der/die Teilnehmer/in, klärt sich der/die Teilnehmer mit den AGB`s als einverstanden.
Bei allen Kursen und Seminaren ist die Teilnehmerzahl und die Anzahl der teilnehmenden Hunde beschränkt. Anmeldungen werden jeweils in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich bei der Anmeldung den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität und Ängstlichkeit des Hundes zu informieren.
2. Gesundheit der Tiere/Hunderegistrierung
Alle teilnehmenden Hunde müssen die vorgeschriebenen gültigen Impfungen gemacht haben. Die Impfungen dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Bitte das Impfbüchlein bei der ersten Übungslektion vorweisen. Es können nur korrekt gechipte Hunde an den Übungen teilnehmen. Die Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier, das kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Problemen des Hundes ist vor der Trainingsstunde zu informieren. Bei ansteckenden Krankheiten dürfen die Hunde nicht am Training teilnehmen.
3. Kursdurchführung
Die Hundeschule laro-training behält sich das Recht vor, einen Kurs aus organisatorischen Gründen (z.B. bei zu wenig Anmeldungen oder aussergewöhnlichen Ereignissen) zu verschieben oder nicht durchzuführen. Dieser Entscheid fällt in der Regel eine Woche vor Kursbeginn und wird den angemeldeten Teilnehmern sofort mitgeteilt.
Bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen können Lektionen und/oder Kurse nach Ermessen der Hundeschule laro-training aus Sicherheitsgründen verschoben werden.
4. Versicherung/Haftung
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Police der Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen vorzuweisen. Die Teilnehmer haften für alle von ihnen und/oder ihrem Hund verursachten Schäden.
Die Hundeschule laro-training übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen jeglicher Art, die durch teilnehmende Hunde verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts-, Spiel- und/oder Beratungsstunden erfolgen ausschliesslich auf eigenes Risiko und Verantwortung. Die Hundeschule laro-training übernimmt keine Haftung für Verletzungen die durch das Freispiel der Hunde entstehen können.
Für Schäden, die an den von der Hundeschule laro-training durch den/die Kunden/in gemieteten Geräten entstanden sind oder bei Verlust derselben, haftet der/die Kunde/in im vollen Umfang.
5. Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg auch von Mitarbeit der Teilnehmer und von den Möglichkeiten des Hundes abhängt.
6. Bezahlung
Die Bezahlung der Kurse erfolgt am ersten Kurstag in Bar. Privatlektionen sind nach jeder Lektion zu bezahlen.
Bei Privatlektionen ab 10 km kommt zusätzlich eine Fahrwegentschädigung von Fr.-.80 pro gefahrenen Kilometer hinzu. Es wird keine Anfahrtszeit verrechnet.
7. Absenzen
Vereinbarte Termine für Einzelstunden und Gruppenstunden ( ab 2 Teilnehmer) müssen spätesten 24 Stunden im Voraus durch den/die Teilnehmer/in telefonisch/SMS (076 480 58 08) abgesagt bzw. verschoben werden. Geschieht dies nicht, behalten wir uns das Recht vor die Lektion in vollem Umfang zu verrechnen.
Bei allen Kursen mit vorgegebener Dauer kann bei versäumten Stunden und Fehlzeiten kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes geltend gemacht werden.
8. Kursrücktritt
Die Anmeldung einer Veranstaltung kann bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei widerrufen werden.
Bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, wird 50% des gebuchten Kurses in Rechnung gestellt. Ab 2 Wochen vor Kursbeginn, wird der gebuchte Kurs in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren. Erfolgt der Rücktritt/vorzeitiger Abbruch aufgrund eines Härtefalles, wie schwere Krankheit oder Todesfall des Teilnehmers oder Hundes, kann die Hundeschule laro-training für den nicht besuchten Kurs oder die nicht mehr besuchten Kursteile oder Lektionen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen/zurückerstatten.
9. Kursausschluss
Die Hundeschule laro-training behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Kurs auszuschliessen, wenn sie ihren Hund nicht artgerecht behandeln, schlagen oder misshandeln. Bei auffälligem Fehlverhalten des Hundes behält sich die Hundeschule laro-training das Recht vor, die weitere Kursteilnahme von einer Beurteilung eines neutralen Verhaltenstherapeuten abhängig zu machen.
Ist der Teilnehmer dazu nicht bereit, erfolgt ein sofortiger Kursausschluss.
Anzeige bei aggressivem Verhalten
Hundetrainer sind vom Gesetz her verpflichtet, einen Hund, der übermässiges aggressives Verhalten zeigt, den kantonalen Behörden ( Veterinäramt ) zu melden. Eine Meldung erfolgt zudem bei vermuteten Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung.
Die Hundeschule laro-training behält sich das Recht vor, störende und/oder unmotivierte Kursteilnehmer ohne Angaben von Gründen vom Kurs auszuschliessen. Bei Kursausschluss gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.
10. Bildmaterial
Die Hundeschule laro-training hat das Recht allfälliges Bildmaterial, welches während des Übungsbetriebes gemacht wird kostenlos für Werbezweck (Homepage, Prospekte, etc.) im Zusammenhang mit der Hundeschule laro-training zu verwenden.
11. Kursregeln
Die Hundeschule und die Trainer behalten sich vor, etwaigen von Hundeführern geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel, abzulehnen.
Den Anweisungen der Übungsleiter ist Folge zu leisten. Die Hunde dürfen erst auf Weisung der Übungsleiter freigelassen werden.
Die teilnehmenden Hunde sollten mind. 2 Stunden vor dem Kurs nicht mehr gefüttert werden.
Hunde kommen versäubert zum Training. ( Sofern auf einem Übungsplatz trainiert wird). Im Gelände gilt Kotaufnahmepflicht.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Anwendbar ist das Recht der Schweiz. Gerichtsstand ist Thun.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die massgebende gesetzliche Vorschrift ersetzt.