Hundeschule

Laro-training

AGB

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung ob telefonisch oder schriftlich erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit den  AGB`s einverstanden und akzeptiert diese, auch bei weiteren  Kursen/Teilnahmen.
Anmeldungen  werden  per Mail ( info(at)laro-training.ch ) oder per Telefon

(076 480 58 08)  entgegengenommen. Ohne einen schriftlichen  Gegenbericht der/die Teilnehmer/in, klärt sich der/die Teilnehmer mit den AGB`s  als einverstanden.
Bei allen  Kursen und Seminaren ist die Teilnehmerzahl und die Anzahl der teilnehmenden  Hunde beschränkt. Anmeldungen werden jeweils in der Reihenfolge des   Eingangs berücksichtigt.
Der/die  Teilnehmer/in verpflichtet sich bei der Anmeldung den Trainer über  Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität und Ängstlichkeit des Hundes zu  informieren.
                    
  2.   Gesundheit der  Tiere/Hunderegistrierung
 

Alle  teilnehmenden Hunde müssen die vorgeschriebenen gültigen Impfungen gemacht  haben. Die Impfungen dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Bitte das  Impfbüchlein bei der ersten Übungslektion vorweisen. Es können nur korrekt  gechipte Hunde an den Übungen teilnehmen. Die  Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier, das kein  Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei und  den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den  Trainingsstunden teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Problemen des Hundes ist  vor der Trainingsstunde zu informieren. Bei ansteckenden Krankheiten dürfen die Hunde nicht am Training teilnehmen.
                    
3.   Kursdurchführung
                 

Die  Hundeschule laro-training behält sich das Recht vor, einen Kurs aus  organisatorischen Gründen (z.B. bei zu wenig Anmeldungen oder  aussergewöhnlichen Ereignissen) zu verschieben oder nicht durchzuführen. Dieser  Entscheid fällt in der Regel eine Woche vor Kursbeginn und wird den  angemeldeten Teilnehmern sofort mitgeteilt.
Bei  unzumutbaren Witterungsverhältnissen können Lektionen und/oder Kurse nach  Ermessen der Hundeschule laro-training aus Sicherheitsgründen verschoben  werden.
                    
4.   Versicherung/Haftung
                    
Für jeden  teilnehmenden Hund muss eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung  abgeschlossen sein. Die Police der Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen  vorzuweisen. Die Teilnehmer haften für alle von ihnen und/oder ihrem Hund  verursachten Schäden.
Die  Hundeschule laro-training übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder  Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und  veranlassten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen jeglicher Art,  die durch teilnehmende Hunde verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch   die Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in   Kenntnis zu setzen. Jede  Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den  Unterrichts-, Spiel- und/oder Beratungsstunden erfolgen ausschliesslich auf  eigenes Risiko und Verantwortung. Die  Hundeschule laro-training übernimmt keine Haftung für Verletzungen die durch  das Freispiel der Hunde entstehen können.
Für  Schäden, die an den von der Hundeschule laro-training durch den/die Kunden/in  gemieteten Geräten entstanden sind oder bei Verlust derselben, haftet der/die  Kunde/in im vollen Umfang.
  
5. Erfolgsgarantie
  
Eine  Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg auch von Mitarbeit der  Teilnehmer und von den Möglichkeiten des Hundes abhängt.
  
6. Bezahlung

Die  Bezahlung der Kurse erfolgt am ersten Kurstag in Bar. Privatlektionen  sind nach jeder Lektion zu bezahlen.

Bei  Privatlektionen ab 10 km kommt zusätzlich eine Fahrwegentschädigung von Fr.-.80  pro gefahrenen Kilometer hinzu. Es wird keine Anfahrtszeit verrechnet.
                    
  7. Absenzen
                   

Vereinbarte  Termine für Einzelstunden und Gruppenstunden ( ab 2 Teilnehmer) müssen spätesten 24 Stunden im Voraus durch den/die  Teilnehmer/in telefonisch/SMS (076 480 58 08) abgesagt bzw. verschoben werden.  Geschieht dies nicht, behalten wir uns das Recht vor die Lektion in vollem  Umfang zu verrechnen.
Bei  allen Kursen mit vorgegebener Dauer kann bei versäumten Stunden und Fehlzeiten  kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes geltend gemacht werden.
  
  8. Kursrücktritt
 

Die  Anmeldung einer Veranstaltung kann bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei  widerrufen werden.
Bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, wird 50% des  gebuchten Kurses in Rechnung gestellt. Ab 2 Wochen vor Kursbeginn, wird der   gebuchte Kurs in voller Höhe in Rechnung gestellt.  Bei  vorzeitigem Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer gibt es keinen Anspruch auf  Rückerstattung der Kursgebühren. Erfolgt  der Rücktritt/vorzeitiger Abbruch aufgrund eines Härtefalles, wie schwere   Krankheit oder Todesfall des Teilnehmers oder Hundes, kann die Hundeschule  laro-training für den nicht besuchten Kurs oder die nicht mehr besuchten  Kursteile oder Lektionen das Kursgeld ganz oder teilweise  erlassen/zurückerstatten.
  
  9. Kursausschluss
 

Die  Hundeschule laro-training behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Kurs  auszuschliessen, wenn sie ihren Hund nicht artgerecht behandeln, schlagen oder  misshandeln. Bei  auffälligem Fehlverhalten des Hundes behält sich die Hundeschule laro-training  das Recht vor, die weitere Kursteilnahme von einer Beurteilung eines neutralen  Verhaltenstherapeuten abhängig zu machen.

Ist der Teilnehmer dazu nicht bereit,  erfolgt ein sofortiger Kursausschluss.
Anzeige bei aggressivem Verhalten
Hundetrainer  sind vom Gesetz her verpflichtet, einen Hund, der übermässiges aggressives Verhalten zeigt, den kantonalen Behörden ( Veterinäramt ) zu  melden. Eine Meldung   erfolgt zudem bei vermuteten Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung.
Die  Hundeschule laro-training behält sich das Recht vor, störende und/oder  unmotivierte Kursteilnehmer ohne Angaben von Gründen vom Kurs auszuschliessen. Bei  Kursausschluss gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.
                    
  10.   Bildmaterial
                    
Die  Hundeschule laro-training hat das Recht allfälliges Bildmaterial, welches  während des Übungsbetriebes gemacht wird kostenlos für Werbezweck (Homepage,  Prospekte, etc.) im Zusammenhang mit der Hundeschule laro-training zu  verwenden.
                    
  11.   Kursregeln
                    
Die  Hundeschule und die Trainer behalten sich vor, etwaigen von Hundeführern  geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel, abzulehnen.
Den  Anweisungen der Übungsleiter ist Folge zu leisten. Die  Hunde dürfen erst auf Weisung der Übungsleiter freigelassen werden.
Die  teilnehmenden Hunde sollten mind. 2 Stunden vor dem Kurs nicht mehr gefüttert  werden.
Hunde  kommen versäubert zum Training. ( Sofern auf einem Übungsplatz trainiert wird). Im Gelände gilt Kotaufnahmepflicht.
                    
 12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand /  Salvatorische Klausel
                    
Anwendbar  ist das Recht der Schweiz. Gerichtsstand  ist Thun.
Sollten  eine oder mehrere  Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder  werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon  unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die massgebende gesetzliche  Vorschrift ersetzt.